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Wartefrist
Die Wartefrist ist der Zeitraum zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens. Es ist möglich die Wartefrist mit der von anderen Versicherungsträgern, die alle zur Deckung des gleichen Risikos verpflichtet sind abzugleichen.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsantrages geltend gemacht werden. Das ist allerdings nur bei Verträgen möglich, die länger als ein Jahr laufen und bei denen nicht sofortiger Versicherungsschutz gefordert wird. Das Widerrufsrecht bei der Lebensversicherung ist auch 14-tägig ab dem Erhalt des Versicherungsscheins.
Widerspruchsrecht
Zum Widerspruchsrecht ist der befugt, der bei der Antragstellung nicht alle erforderlichen Informationen bekommen hat. Der Versicherungsnehmer kann sein Widerspruchsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins geltend machen.
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Vergleichen und sparen...
Eine Vielzahl von Informationen zu allen Versicherungsbereichen lassen sich heute im Internet abrufen. Besonders beliebt sind Versicherungsvergleiche. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann nur von Versicherungsmaklern durchgeführt werden.
Ob Ihre Vergleichsanfrage seriös behandelt wird, lässt sich daran erkennen, wie bestimmte persönliche Angaben und Versicherungswünsche abgefragt werden. Bei einer Privaten Krankenversicherung beispielsweise finden sich Anbieter, bei denen außer Name, Anschrift und Telefonnummer kaum eine weitere Angabe abgefragt wird. Solche Makler können damit keinen wirklichen Versicherungsvergleich durchführen, sie sind ausschließlich an Ihrer Adresse interessiert.
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