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Ombudsman
Ombudsman ist der Name einer Stiftung, die 1972 im Rahmen der Privatversicherung gegründet wurde. Der Begriff Ombudsman steht für eine Vertrauensperson, an die sich Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte wenden können die sich nicht rechtens behandelt fühlen. Der Ombudsman prüft diese Fälle neutral, gibt Ratschläge und setzt sich im Notfall für den Versicherungsnehmer bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen ein.
Obliegenheit
Eine Obliegenheit ist die Beachtung bestimmter Regeln beim Abschluss eines Versicherungsvertrages seitens des Antragstellers, um in den Genuss eventueller Versicherungsleistungen zu kommen. Der Antragsteller verpflichtet sich zur - vorvertraglichen Anzeigepflicht - Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung) - Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung) - Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht Bei nachweislicher Verletzung der Obliegenheitspflichten wird der Versicherer nach § 6 VVG leistungsfrei.
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Vergleichen und sparen...
Eine Vielzahl von Informationen zu allen Versicherungsbereichen lassen sich heute im Internet abrufen. Besonders beliebt sind Versicherungsvergleiche. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann nur von Versicherungsmaklern durchgeführt werden.
Ob Ihre Vergleichsanfrage seriös behandelt wird, lässt sich daran erkennen, wie bestimmte persönliche Angaben und Versicherungswünsche abgefragt werden. Bei einer Privaten Krankenversicherung beispielsweise finden sich Anbieter, bei denen außer Name, Anschrift und Telefonnummer kaum eine weitere Angabe abgefragt wird. Solche Makler können damit keinen wirklichen Versicherungsvergleich durchführen, sie sind ausschließlich an Ihrer Adresse interessiert.
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