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Freiwillige Versicherung
Die Freiwillige Versicherung ist für Selbstständige und Arbeitnehmer, für die keine berufliche Vorsorge besteht. Für die Freiwillige Vorsorge gelten jedoch die gleichen Bestimmungen wie bei der obligatorischen Versicherung.
Freizügigkeitsfall
Unter einem Freizügigkeitsfall versteht man den Austritt eines Versicherungsnehmers aus einer Vorsorgeeinrichtung. Man spricht nur von einem Freizügigkeitsfall, wenn sich der Austritt vor dem Eintreten eines Vorsorgefalls ereignet.
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Vergleichen und sparen...
Eine Vielzahl von Informationen zu allen Versicherungsbereichen lassen sich heute im Internet abrufen. Besonders beliebt sind Versicherungsvergleiche. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann nur von Versicherungsmaklern durchgeführt werden.
Ob Ihre Vergleichsanfrage seriös behandelt wird, lässt sich daran erkennen, wie bestimmte persönliche Angaben und Versicherungswünsche abgefragt werden. Bei einer Privaten Krankenversicherung beispielsweise finden sich Anbieter, bei denen außer Name, Anschrift und Telefonnummer kaum eine weitere Angabe abgefragt wird. Solche Makler können damit keinen wirklichen Versicherungsvergleich durchführen, sie sind ausschließlich an Ihrer Adresse interessiert.
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