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Eigenbehalt

Beim Eigenbehalt spricht man auch von Selbstbehalt. Der Eigenbehalt ist der Teil der Versicherungssumme, der vom Erstversicherer einbehalten wird. Der Eigenbehalt ist folglich nicht rückgedeckt.


Eintrittsalter

Mit dem Eintrittsalter ist das Alter des Versicherungsnehmers zu Beginn des Vertragsabschlusses gemeint. Beim Eintrittsalter ist das Geburtsdatum ein entscheidendes Kriterium. Wird zum Beispiel ein bei Vertragsabschluss 32-jähriger in 2 Monaten 33 Jahre, so ist sein Eintrittsalter 33 Jahre.


Endalter

Das Endalter ist das Alter des Versicherungsnehmers bei Ablauf des Vertrages.


Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen sind auf dem Prinzip aufgebaut, bei nicht ausreichenden Einnahmen aus den 3 Säulen des Drei-Säulen-Systems dieses Delta entsprechend zu decken. Ergänzungsleistungen werden gewährleistet, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.


Erlebensfall

Von Erlebensfall spricht man, wenn der Versicherungsnehmer das Auslaufen des Vertrages selbst miterlebt. Entscheidend um beim Erlebensfall die Versicherungsleistung zu bekommen, ist das Senden des Versicherungsscheins an die entsprechende Gesellschaft, einen Nachweis der letzten Beitragszahlung und die Angabe wohin die Gesellschaft die Versicherungssumme überweisen soll. I.d.R. machen die Versicherungsgesellschaften die Kunden auf das Vertragsende aufmerksam, so dass der Erlebensfall nicht versäumt wird.


Erstversicherung

Die Erstversicherung wird auch direktes Geschäft genannt. Sie wird vom Versicherungsnehmer selbst abgeschlossen.


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Eine Vielzahl von Informationen zu allen Versicherungsbereichen lassen sich heute im Internet abrufen. Besonders beliebt sind Versicherungsvergleiche. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann nur von Versicherungsmaklern durchgeführt werden.

Ob Ihre Vergleichsanfrage seriös behandelt wird, lässt sich daran erkennen, wie bestimmte persönliche Angaben und Versicherungswünsche abgefragt werden. Bei einer Privaten Krankenversicherung beispielsweise finden sich Anbieter, bei denen außer Name, Anschrift und Telefonnummer kaum eine weitere Angabe abgefragt wird. Solche Makler können damit keinen wirklichen Versicherungsvergleich durchführen, sie sind ausschließlich an Ihrer Adresse interessiert.