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Sachversicherung-Lexikon

A

Abschluss
Der Abschluss ist das Zustandekommen eines Versicherungsvertrages durch Angebot und Annahme. Er erfolgt durch den Abschluss einer Versicherung.


Abschlusskosten

Die Abschlusskosten sind in den Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens enthalten und heissen auch Erwerbskosten. Die Abschlusskosten entstehen einmalig beim Abschluss eines Versicherungsvertrages.


Abtretung

Ein aus einem Versicherungsvertrages entstandener Anspruch wird auf einen Dritten übertragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen.


Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmersund des Versicherers und legen den Versicherungsschutz nach Art und Umfang fest. Auch besondere Versicherungsbedingungen sind in ihnen enthalten.


Änderungsrisiko

Das Änderungsrisiko beinhaltet unvorhersehbare Auswirkungen, die die Schadenbelastung verändern können. Diese Auswirkungen des Risikos sind in der Lage, das Risiko sowohl stark zu erhöhen als auch zu senken und erschweren somit die Kalkulationsarbeit für den Versicherer.


Annahme

Mit der Annahme des Versicherungsvertrages akzeptiert das Versicherungsunternehmen die Bedingungen, die im Antrag enthalten sind. Der Versicherungsnehmer akzeptiert mit einer Unterschrift auf dem Antrag diese Bedingungen ebenfalls.


Anpassungsversicherung

Bei der Anpassungsversicherung steigen sowohl die Beiträge als auch die Versicherungssumme in kontinuierlichen Abständen. Die Erhöhungen bei der Anpassungsversicherung orientieren sich an der Steigerung des Höchstbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Einige Unternehmen orientieren sich auch an festen Prozentsätzen. Die Anpassungsversicherung trägt auch den Namen Zuwachs oder dynamische Lebensversicherung.


Anspruchsteller

Der Anspruchsteller ist eine geschädigte Person, die einen Anspruch gegenüber dem Versicherer oder dem Versicherungsnehmer hat. Dieser vom Anspruchsteller erhobene Anspruch kann sowohl berechtigter als auch unberechtigter Natur sein.


Antrag

Vor dem Abschluss einer jeden Versicherung ist ein Antrag erforderlich. Gewöhnlich sind 14 Tage Bindungsfrist angesetzt. Ist eine ärztliche Untersuchung nötig, erhöht sich diese auf vier Wochen. In dieser Zeit erwägt das Versicherungsunternehmen das Risiko und entscheidet ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird.


Antragsteller

Mit dem Antragsteller ist der Kunde eines Versicherungsunternehmens gemeint. Dieser wird auch Versicherungsnehmer genannt. Zu den Aufgaben des Antragstellers zählen die Erbringung der Beitragszahlungen, die Benennung der Bezugsberechtigten und das Unterschreiben des Antrags.


Anzeigepflicht

Die Anzeigepflicht ist die Pflicht eines Versicherungsunternehmens bei Vertragsabschluss seinen gegenwärtigen und vergangenen Gesundheitszustand anzugeben. Erfolgt die Anzeigepflicht in einer nicht wahrheitsgemässen Art und Weise, so spricht man von einer Verletzung der Anzeigepflicht. In diesem Fall ist die Versicherungsgesellschaft dazu berechtigt von diesem Vertrag Abstand zu nehmen.


Ausbildungsversicherung

In der Regel wird die Ausbildungsversicherung von einem Elternteil für sein Kind abgeschlossen, wobei der Elternteil die Beiträge bezahlt und das Kind der Begünstigte ist. Die Ausbildungsversicherung fördert die Berufsausbildung des Kindes. Beim Tod des Kindes kann eine andere Person an dessen Stelle treten. Beim Tod des Elternteils läuft die Ausbildungsversicherung ohne Beitragsverpflichtungen bis zum vereinbarten Termin weiter.
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Aktuell

Vergleichen und sparen...
Eine Vielzahl von Informationen zu allen Versicherungsbereichen lassen sich heute im Internet abrufen. Besonders beliebt sind Versicherungsvergleiche. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern kann nur von Versicherungsmaklern durchgeführt werden.

Ob Ihre Vergleichsanfrage seriös behandelt wird, lässt sich daran erkennen, wie bestimmte persönliche Angaben und Versicherungswünsche abgefragt werden. Bei einer Privaten Krankenversicherung beispielsweise finden sich Anbieter, bei denen außer Name, Anschrift und Telefonnummer kaum eine weitere Angabe abgefragt wird. Solche Makler können damit keinen wirklichen Versicherungsvergleich durchführen, sie sind ausschließlich an Ihrer Adresse interessiert.