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| FAQ - Häufig gestellte Fragen |

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Bekomme ich am Ende der Versicherungsdauer Geld aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoversicherung, bei der man am Ende der Laufzeit kein Geld herausbekommt. Einige Gesellschaften sparen während der Versicherungsdauer anfallende Überschüsse an und zahlen diese am Ende aus. Allerdings ist diese Auszahlung erstens meist recht niedrig und zweitens - wie alle Überschußbeteiligungen - nicht garantiert.
Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest?
Der Grad der Berufsunfähigkeit wird in der Regel vom behandelnden Arzt (z.B. Ihr Hausarzt) festgestellt. Sollte die Versicherungsgesellschaft anderer Meinung sein, wird die Entscheidung meist von einem Ärtzegremium gefällt. Dieses setzt sich zusammen aus einem Arzt der Versicherung, einem Arzt Ihrer Wahl und einem unabhängigen Gutachter. Die Kosten dafür trägt die Versicherungsgesellschaft.
Was passiert, wenn ich den Beruf wechsle?
Bei den meisten Versicherern gilt derjenige Beruf versichert, der vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde. Achten Sie auf die entsprechenden Passagen in den Bedingungen. Einige Gesellschaften wollen informiert werden, wenn Sie den Beruf wechseln, bei manchen könnte sogar ein höherer Beitrag fällig werden, wenn Sie in einen risikoreicheren Beruf wechseln. Ideal ist es, wenn weder eine Meldung, noch eine Überprüfung oder gar eine Anpassung der Beiträge bei einem Berufswechsel notwendig ist. Die meisten Versicherer handhaben das günstigerweise auch so.
Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen? Sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen? Für Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler, Beamte, Hausfrauen, Hausmänner, Schüler, Studenten und Auszubildende haben wir mögliche Gründe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengestellt.
Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer sind Sie - für den Fall der Berufsunfähigkeit - über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert.
Achtung: Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind wurden die Berufsunfähigkeitsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gravierend eingeschränkt. - Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. - Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales ) Übrigens: Auf dem Arbeitsmarkt tätig heißt in jedem denkbaren Beruf. Wenn also ein Chirurg noch 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann, erhält er normalerweise keine Rente! Gleiches gilt für einen gut bezahlten Facharbeiter am Bau, der nach einem Bandscheibenvorfall z.B. noch als Pförtner oder Nachtwächter arbeiten kann.
Versicherte, die am 1. Januar 2001 bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, erhalten weiterhin eine Teilrente bei Berufsunfähigkeit.
Das ist allerdings oft auch schon bitter genug: Denn die meisten Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit liegen zwischen 500.- und 1.000.- EUR. (Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997) Somit ist der Gang aufs Sozialamt praktisch programmiert, wenn man sich auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen muß.
Im Klartext: Das Risiko der Berufsunfähigkeit ist durch die gesetzliche Rentenversicherung entweder gar nicht (unter 40-jährige) oder nur absolut unzureichend (über 40-jährige) abgesichert.
Berufsanfänger erhalten oft noch gar keine Leistungen, da Sie die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben. Eine zusätzliche Absicherung ist deshalb in den meisten Fällen absolut notwendig, um im Fall der Fälle den Gang zum Sozialamt zu vermeiden. Wenn Sie genau klären wollen, wie hoch Ihr Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen sog. Versicherungsverlauf anfordern.
Ein kompetenter Berater kann anhand dieser Aufstellung genau ausrechnen, ob Sie eine zusätzliche Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit brauchen und wenn ja in welcher Höhe.
Den Versicherungsverlauf können Sie zum Teil bereits online anfordern: BfA: www.bfa-berlin.de/service.b/online.bd/bd_index.htm LVA: www.lva-online.de
Freiberufler Für Freiberufler gibt es sogenannte berusständische Versorgungswerke (z.B. Rechtsanwalts-Versorgung). Diese können bereits Leistungen bei Berufsunfähigkeit beinhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Versorgungskammer. Diese Leistungen sind zwar meistens höher als die der "normalen" gesetzlichen Rentenversicherung, aber trotzdem oft nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten. Für alle Freiberufler gilt: Überprüfen Sie, ob Sie Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten. Welche Leistungen sind das? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten für Freiberufler spezielle Bedingungswerke an, die eine Verweisung auf einen anderen Beruf weitgehend ausschließen. Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas überhaupt passieren kann.
Selbständige Selbständige sind meistens nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Die Ausnahme bilden selbständige Handwerksmeister, die mindestens 216 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten müssen und erst dann wählen können, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben wollen oder nicht. Für alle Selbständigen gilt: Überprüfen Sie, ob Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit Leistungen erhalten. Wie hoch sind diese Leistungen? Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrem Nettoeinkommen und sichern Sie die Differenz über eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nur auf diese Weise können Sie Ihr wichtigstes Gut - nämlich Ihre Arbeitskraft - absichern. Vorsicht! Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausschließlich Ihr persönliches Einkommen absichern können. Kosten für Büromiete, Gehälter usw. fallen nicht darunter.
Beamte Beamte haben oft erst nach jahrzehntelangem Dienst Anspruch auf eine ausreichende Versorgung bei Berufsunfähigkeit, bzw. Dienstunfähigkeit. Bis dahin wäre die Versorgung auf keinen Fall ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die genaue Höhe Ihrer Ansprüche erfahren Sie bei Ihrem Dienstherren (Land, Bund, Kommune, etc.). Die Differenz zu Ihrem Netto-Einkommen können Sie durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Viele Versicheungsgesellschaften bieten hierzu Tarife an, die auch die Dienstunfähigkeit absichern und eine Verweisung auf einen anderen Beruf nahezu ausschließen. Verweisung bedeutet: Wenn jemand in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber einen anderen Beruf ausüben könnte, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Beispiel: Eine Arbeit als Schreiner ist wegen eines Rückenleidens nicht mehr, oder nur eingeschränkt möglich, eine Arbeit als Pförtner wäre aber möglich. Hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein schlechtes Bedingungswerk, könnte die Versicherung mit dieser Begründung die Zahlung verweigern, sogar wenn der Beruf als Pförtner gar nicht konkret ausgeübt wird. Die bloße Möglichkeit reicht hier. Gute Bedingungswerke schließen von vornherein aus, daß so etwas überhaupt passieren kann.
Hausfrauen und Hausmänner Hausfrauen und Hausmänner haben normalerweise keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Haushaltsarbeit aber immer mehr als Full-Time-Job anerkannt wird, haben viele Versicherungsgesellschaften in den letzten Jahren die Möglichkeit geschaffen, auch diese Tätigkeit abzusichern. Überlegen sie einfach, was Ihre Arbeit wert ist und wie hoch die Aufwendungen wären, wenn andere diese Tätigkeiten für Sie erledigen müssten.
Schüler/Studenten Schüler und Studenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Schüler und Studenten an, um dieses Risiko abzusichern.
Auszubildende Auszubildende haben in der Regel keinen Anspruch auf Renten-Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Es besteht aber die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Denn was tun, wenn man bereits vor Ende der Berufsausbildung durch Krankheit oder Unfall den erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann? Einige Versicherungsgesellschaften bieten deshalb auch Tarife für Auszubildende an, um dieses Risiko abzusichern.
Worauf sollten Sie achten?
Richtige Risiko-Einstufung Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet für den Fall, dass Sie Ihren Beruf ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben können. Deshalb sollte die Versicherungsgesellschaft so genau wie möglich über Ihren Beruf Bescheid wissen. Gehen Sie deshalb keine unnötigen Risiken ein und geben Sie beim Ausfüllen des Versicherungsantrags Ihren Beruf so genau wie möglich an. Globale Umschreibungen, wie z.B. "kaufmännischer Angestellter" sollten Sie vermeiden. Besser ist eine genauere Beschreibung Ihrer Tätigkeit, wie z.B. "Vertriebssachbearbeiter".
Gesundheitsfragen Im Versicherungsantrag stellt Ihnen Ihr Versicherer einige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Achten Sie darauf, dass Sie die Fragen so genau wie möglich beantworten. Nur dann haben Sie nämlich die Sicherheit, daß die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall "keine Ausrede hat". Wer z.B. wegen eines Rückenleidens berufsunfähig wird und im Antrag nicht angegeben hat, daß ihm wegen Rückenschmerzen Massagen verordnet waren, hat sicher Probleme zu erwarten. Wenn Sie Fragen haben, dann hilft Ihnen gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der BeWeTho GmbH.
Bedingungen Der wichtigste Punkt ist das Bedingungswerk des Versicherers. Hier gibt es gravierende Unterschiede. Besonders interessant: Ist die Verweisung auf einen anderen Beruf möglich? Unter welchen Umständen?
Wieviel sollten Sie absichern?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Lücke schliessen, die zwischen Ihrem jetzigen persönlichen Nettoeinkommen und Ihren evtl. Ansprüchen aus anderen Versicherungsformen liegt (z.B. aus der gesetzlichen Rentenversicherung).
Bei einigen Gesellschaften können Sie diese Lücke nicht ganz abdecken, sondern z.B. nur zu 75%. Ihr persönlicher Ansprechpartners hilft Ihnen gerne, den notwendigen Versicherungsumfang zu ermitteln.
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach der Reform dieser Sozialversicherung für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind nicht mehr zu erwarten. Deshalb sollte einfach das gesamte Nettoeinkommen abgesichert werden.
Gibt es Besonderheiten?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie sowohl als eingenständige Versicherung, als auch als Zusatz zu einer Lebens-, Renten-, oder Risikolebensversicherung abschliessen. Welche dieser Varianten am günstigsten ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wer sich ohnehin für eine Lebens- oder Rentenversicherung interessiert, sollte einfach mal ausprobieren, ob ein günstiger Versicherer auch ein gutes Bedingungswerk für die Berufsunfähigkeitsversicherung anbietet. Ist das nicht der Fall, empfiehlt es sich eher die Versicherungen zu trennen.
Wann leistet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, wie lange leistet sie etc.?
Besonders wichtige Fragen: Wann erbringt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen? Für wen? Wie lange? In diesem Kapitel haben wir die Antworten auf diese Fragen zusammengefasst.
Wer ist im Sinne der Versicherugsbedingungen berufsunfähig?
Dieses Thema wird von den einzelnen Gesellschaften unterschiedlich formuliert. Deshalb geben wir den Inhalt hier sinngemäß wieder: Berufsunfähig im Sinne der Versicherungsbedingungen ist, wer wegen Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall seinen Beruf zu mindestens x% nicht mehr ausüben kann. Am häufigsten ist die Variante "zu mindestens 50%". Es gibt aber auch Gesellschaften, die in einer Staffelung ab 25%, bzw. 33,3% bereits eine Teil-Leistung bieten und ab 75%, bzw. 66,6% die volle Leistung.
Ab wann erhalte ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Auch hier unterscheiden sich die Bedingungen der einzelnen Gesellschaften. Deshalb hier einige Varianten: - Ab Meldung der Berufsunfähigkeit - ab Eintritt der Berufsunfähigkeit (das kann bei einer verspäteten Meldung einen gewaltigen Unterschied machen) - Einige Tarife sehen auch Karenzzeiten vor, in denen keine Leistungen gezahlt werden.
Wie lange erhalte ich Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Leistungen erhält man, bis die Berufsunfähigkeit beendet ist: - bis man wieder gesund ist und arbeiten kann - bis man einen anderen Beruf ausübt. (Achtung, auch hier gibt es Unterschiede in den Bedingungen) - maximal so lange, wie im Vertrag vereinbart wurde.
Wann leistet denn die gesetliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine eigene Definition der Berufsunfähigkeit. Unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente zahlt erfahren Sie hier.
Für nach dem 01.01.1961 geborene gilt: - Volle Erwerbsminderungsrente erhält künftig derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. - Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhält, wer zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales ) Bitte beachten Sie, dass auch die volle Erwerbsminderungsrente meist nur einen Bruchteil Ihres bisherigen Nettoeinkommens beträgt. Im Durchschnitt sind dies nur zwischen 5000,- und 1.000,- EUR! (Quelle: Rentenversicherungsbericht 1997)
Für alle, die vor dem 01.01.1961 geboren sind gilt: - Berufsunfähig ist der Versicherte, der infolge von Krankheit, Unfall oder anderen Gebrechen weder in seinem erlernten noch in einem ihm zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen kann, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten. Für alle gilt: - Rente erhalten Sie, sofern Sie berufsunfähig sind, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten haben und vor Eintritt der Berufsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Auf das Lebensalter kommt es nicht an. Auf die Wartezeit werden angerechnet: - Beitragszeiten (Pflicht- und freiwillige Beiträge) - Kindererziehungszeiten - Zeiten aus dem Versorgungsausgleich - Ersatzzeiten (z.B. Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft) Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund eines - Arbeitsunfalles oder einer - Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist. Es genügt dann bereits 1 Pflichtbeitrag. (Quelle: bfa-berlin)
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Wie wertvoll ist Ihre Arbeitskraft..? Der Staat hat die Berufsufähigkeitsrenten 2001 weiter gekürzt. Der Lebensstandard für Sie und Ihre Familie ist damit in Gefahr. Schützen Sie den Wert Ihrer Arbeitskraft und minimieren Sie Ihr finanzielles Risiko, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können.
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